Immaterielles Erbe

Das „Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“ wurde am 17.Oktober 2003 auf der Generalkonferenz der UNESCO als ein wichtiges Instrument der Identitätsbildung der Völker verabschiedet.

Es zielt auf die Bewahrung der Vielfalt menschlicher Lebensausdrücke, für die sie zugleich partizipative Konzepte der Umsetzung einfordert. Als schützenswertes immaterielles Erbe gelten alle Formen kultureller Ausdrücke, sofern sie den Menschenrechten nicht widersprechen und die Bedeutung von immateriellem Erbe für nachhaltige menschliche Entwicklung theoretisch wie praktisch sichtbar machen.

Auf Initiative der damaligen Leiterin der Koordinierungsstelle Welterbe im Auswärtigen Amt, Dr. Birgitta Ringbeck, erstellte Prof. Dr. Marie-Theres Albert, damals Chairholderin des UNESCO Chair in Heritage Studies an der BTU Cottbus-Senftenberg, im Februar 2011 eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Konvention in Deutschland, die mit dem Beitritt der Bundesrepublik im Juli 2013 ermöglicht wurde. Seither unterstützt das IHS die Bekanntmachung der vielfältigen Ausdrücke des immateriellen Erbes durch Forschung und Vermittlung. Dazu werden die grundlegenden Kategorien der Konvention identifiziert und diskutiert, deren Interpretationen analysiert und reflektiert und Umsetzungsstrategien entwickelt. Nicht zuletzt geht es darum, die Bedeutung von kultureller Vielfalt für Individuen und Gemeinschaften gesellschaftlich weiter zu verankern und damit zur internationalen Akzeptanz dieser Vielfalt beizutragen.

Download: Poster Fachsymposium Cultural Capital Counts